Kosten und Ermäßigungen im Jahr 2021 - Änderungen vorbehalten
TB 1 = Regulärer Teilnahmebeitrag
TB 2 = Ermäßigter Teilnahmebeitrag für Geschwister
TB 3 = Ermäßigter Teilnahmebeitrag bei Bezug von ALG 2/nach AsylbLG/SGB XII/stat. JH
TB 4 = Ermäßigter Teilnahmebeitrag bei geringem/mittlerem Einkommen
Projekt | TB 1 |
TB 2 |
TB 3 |
TB 4 |
Trickratz Fasching - on Tour | 160€ | 140€ | 36€ | 73,20€ |
Radioratz Fasching | 65€ | 55€ | 14€ | 29,30€ |
Filmratz Ostern - on Tour | 160€ | 140€ | 36€ | 73,20€ |
Trickratz Ostern | 65€ | 55€ | 14€ | 29,30€ |
Fotoratz Ostern | 50€ | 40€ | 10,50€ | 22,35€ |
Walkabout | 180€ | 160€ | 48€ | 87,60€ |
PFIFF | 65€ | 55€ | 17,50€ | 31,75€ |
Theaterratz | 50€ | 40€ | 10,50€ | 22,35€ |
Ratzmedia (I) | 180€ | 160€ | 42€ | 83,40€ |
Stadtranderholung Fasangarten - 15 Tage |
190€ | 170€ | 52,50€ | 90,75€ |
Stadtranderholung Fasangarten - 10 Tage |
135€ | 115€ | 35€ | 65€ |
Stadtranderholung Fasangarten- 5 Tage |
70€ | 60€ | 17,50€ | 33,25€ |
Ferienspaß Fideliopark - 15 Tage |
190€ | 170€ | 52,50€ | 90,75€ |
Ferienspaß Fideliopark - 10 Tage |
135€ | 115€ | 35€ | 65€ |
Ferienspaß Fideliopark - 5 Tage |
70€ | 60€ | 17,50€ | 33,25€ |
Stadtranderholung Fasangarten- 15 Tage |
190€ | 170€ | 52,50€ | 90,75€ |
Stadtranderholung Fasangarten - 10 Tage |
135€ | 115€ | 35€ | 65€ |
Stadtranderholung Fasangarten - 5 Tage |
70€ | 60€ | 17,50€ | 33,25€ |
Ratzmedia (II) | 180€ | 160€ | 42€ | 83,40€ |
Filmratz Herbst Junior | 160€ | 140€ | 36€ | 73,20€ |
Filmratz Herbst | 160€ | 140€ | 36€ | 73,20€ |
Trickratz Herbst | 65€ | 55€ | 14€ | 29,30€ |
Regulärer Teilnahmebeitrag
Die von Spielratz e.V. erhobenen Teilnahmebeiträge decken nicht die tatsächlich anfallenden Kosten der jeweiligen Projekte ab. Diese sind nur aufgrund der Förderung durch die Landeshauptstadt München für Kinder und Jugendliche aus München möglich. Über Spenden bzw. über eine freiwillige Aufstockung des Teilnahmebeitrages freuen wir uns!
Mit dem Teilnahmebeitrag sind in der Regel Kosten für anfallende Übernachtung, Verpflegung, Transfer und Eintritte abgegolten. Bei Ferienfreizeiten mit Übernachtung kommt noch ein Taschengeld für Kinder und Jugendlichen hinzu, das von den Eltern den Kindern zusätzlich mitgegeben werden kann.
Ermäßigter Teilnahmebeitrag für Geschwister
Jedes weitere teilnehmende Kind erhält eine Ermäßigung: die Geschwisterermäßigung. Melden Eltern im gleichen Ferienzeitraum zwei oder mehr Geschwisterkinder bei unterschiedlichen Projekten an, wird ebenfalls für das zweite und die weiteren Geschwister eine Geschwisterermäßigung gewährt.
Die Landeshauptstadt München ermöglicht darüber hinaus folgende weitere Ermäßigungsmöglichkeiten:
Bei Bezug von Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit (ALG 2), Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VII oder nach dem Asylbewerbergesetz (AsylbLG) oder wenn Kinder oder Jugendlichen in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung (§ 34 SGB VIII) leben, reduziert sich der reguläre auf den in Spalte ALG2* angegebenen Teilnahmebeitrag. Eine Geschwisterermäßigung ist nicht möglich. Um den Zuschuss zu beantragen, ist eines Kopie des kompletten aktuellen Leistungsbescheides mit den Anmeldeunterlagen abzugeben.
Ermäßigung bei geringem oder mittlerem Einkommen nach § 53 Abgabenordnung - Stand 01.01.2020
Die monatliche Brutto-Einkommensgrenze (kann sich ändern), welche durch Addieren der einzelnen Einkommensgrenzen errechnet wird, darf im Monat nicht überschritten werden.
Derzeit gelten folgende Einkommensgrenzen (wird aller Voraussicht 01/2021 geändert):
Euro 2.265: Erwachsene, alleinstehende/alleinerziehende Person
Euro 1.632: Erwachsene, Ehegatten, Lebenspartnerschaften/eheähnliche Gemein.
Euro 1.040: pro Kind bis 5 Jahre
Euro 1.280: pro Kind von 6 bis 13 Jahre
Euro 1.372: pro Jugendliche/r von 14 bis 17 Jahre
Euro 1.812: volljährige Person im Haushalt, ab 18 Jahre
Euro 1.444: volljährige Person(en) in stationären Einrichtungen, ab 18 Jahren
Notwendige Unterlagen (in Kopie) für die Berechnung des Ermäßigungsantrages:
a) sämtliche Brutto-Einkommensnachweise aller volljährigen im Haus lebenden Personen (z. B. Renten, Arbeitseinkommen, Elterngeld, Landeserziehungsgeld, Betreuungsgeld, Wohngeld, Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Praktika, Mini-Job, etc., BaföG, Azubi-Gehalt)
b) Nachweis über Kindergeld; Unterhaltsleistungsnachweis, Waisenrente
c) schriftliche Aufstellung über alle im Haushalt lebenden Personen mit Altersangaben
Diese Aufstellung kann formlos sein:
Hiermit bestätige ich, dass in meinem Haushalt folgende Personen leben:
Max Musterratz , 27 Jahre
Claudia Musterratz, 27 Jahre
Nick Musterratz, 5 Jahre
Klaus Musterratz, 9 Jahre
Ort, Datum Unterschrift
d) Falls zutreffend: Nachweis über gesetzlich festgelegten zu zahlenden Unterhalt für nicht im Haushalt lebende Personen (z.B. Kinder, Eltern). Dieser wird bei der Verdienstberechnung abgezogen.
Hier finden Sie ein Beispiel für die Berechnung einer Ermäßigung nach § 53 AO
WICHTIG
Der städtische Zuschuss darf nur nachrangig nach gesetzlichen Lestung wie z.B. dem "Bildungs- und Teilhabepaket" gewährt werden. Gesetzliche Leistungen wie z.B. das "Bildungs- und Teilhabepaket" werden vorrangig gegenüber dem städtischen Zuschuss verrechnet.
Bitte informieren Sie uns bei der Anmeldung (telefonisch oder über das Online-Anmeldeformular), ob Sie einen Antrag auf Ermäßigung stellen wollen. Ein nach der Anmeldung gestellter Antrag auf Ermäßigung kann leider nicht mehr berücksichtigt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte vorab telefonisch (089 - 48 48 98) an uns.